Arbeitsstätten sollten in regelmäßigen Abständen begangen werden. Haben Sie Umbaumaßnahmen vor oder schon getätigt?

Sind Sie in neue Räume umgezogen? Haben Sie Ihre Salonausstattung erneuert? Dann empfehlen wir Ihnen eine Begehung.

Betrachtet man Arbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen und elektrischen Gerätschaften gearbeitet wird oder betrachtet man die ergonomische Gestaltung am Arbeitsplatz: wichtig ist für den Arbeitnehmer und den Unternehmer, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze sicher sind. Effizienz im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bedeutet weniger Arbeitsunfälle und Erkrankungen der Mitarbeiter und erhöht somit den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Erhalten und schützen Sie das Kapital Ihres Unternehmens – Ihre Mitarbeiter – und sehen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Investition in die Zukunft.

Das Referat „Fachkundige Beratung AMD“ mit seinem Innendienst- und Aussendienstmitarbeitern berät und unterstützt Sie bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz. Unsere Spezialisten ermitteln Gefahren und Fehlerquellen bei einer Begehung im Unternehmen und entwickeln Strategien, damit Sie dauerhaft und langfristig mit gesunden und motivierten Mitarbeitern wirtschaftlich und erfolgreich arbeiten können. Hierbei setzen wir auf praxisnahen Bezug bei der  Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz, den wir uns in der langjährigen Projekterfahrung „Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst des Fachverbandes Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg“ erworben haben.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt uns darüber Auskunft, weshalb bzw. warum eine Salonbegehung bzw. Studiobegehung notwendig, ja sogar verpflichtend vorgenommen werden muss. Die Salonbegehungen übernehmen bei uns die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Sollten Sie eine Begehung für notwendig erachten, melden Sie sich bitte im Referat „Fachkundige Beratung AMD“ in Stuttgart. Dort wird Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit empfohlen. Diese wird dann mit Ihnen einen Begehungstermin vereinbaren.

Während der Begehung wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Begehungsprotokoll erstellen. Sie erhalten die Durchschrift des Protokolls nach Begleichung der Rechnung vom Referat „Fachkundige Beratung“ in Stuttgart übersandt. Bitte beheben Sie die möglichen Mängel in Ihrem eigenen Interesse schnellst möglich. Auf dem Begehungsprotokoll werden empfohlene Zeitfenster angegeben, bis wann die möglichen Mängel behoben werden sollen.  


Bis zu 5 Mitarbeiter/Azubis  im Salon/Studio fällt für das Innungsmitglied ein Unkostenbeitrag
i.H.v. Euro 210,- zzgl. MwSt. an. Nichtinnungsmitglieder bezahlen Euro 315,- zzgl. MwSt.

Innungsbetriebe ab 6 Mitarbeiter/Azubis bezahlen Euro 295,- zzgl. MwSt. für eine Begehung.
Nichtmitglieder erhalten eine Rechnung  von Euro 440,- zzgl. MwSt.


Achtung: Innungsmitglieder sind Betriebe/Studios, die einer Innung angehören die dem Fachverband angeschlossen ist. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig auf dem Referat „Fachkundige Beratung AMD“ in Stuttgart, ob für Sie die günstigeren Begehungspauschalen in Frage kommen.


Grundlage für die Begehung bildet vor allem das ArbSchG.

 

WIR BERATEN SIE GERNE!

Kontaktieren Sie uns: 0711 60770-12 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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