Mir ist bekannt, dass das Teilnahmezertifikat auf die Person ausgestellt wird, welche von mir beauftragt wurde, diese Gruppenschulung zu besuchen. Sollte diese Person meinen Betrieb verlassen, bin ich verpflichtet, mich bei der „Fachkundigen Stelle“ des FFK zu melden. Ein neues Zertifikat wird nur dann ausgestellt, wenn die Gruppenschulung erneut von einer Person des betroffenen Betriebes zum nächst möglichen Termin besucht wird.