Die Gebührensätze für die anlassbezogene und bedarfsorientierte Begehung liegen vor. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird den Begehungstermin vorher mit mir/ dem Unternehmer abstimmen. Über die Begehung wird vor Ort ein Ergebnisprotokoll von der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt.