Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung, um an einer Beschulung teilzunehmen. Sollten diese nicht vorhanden sein, haben Sie die Möglichkeit, ein/eine Mitarbeiter/-rin welche die Voraussetzungen erfüllt, zur Schulung zu entsenden oder als Begleitperson unterstützend mitzubringen.
Benötige ich eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) schreibt verpflichtend vor, dass alle Unternehmer, sobald diese einen Mitarbeiter beschäftigen, eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten haben! In der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wird die Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb konkretisiert und vereinheitlicht.
Wer aus der Beautybranche ist davon betroffen?
UnternehmerInnen der Friseurbranche, UnternehmerInnen der Kosmetikbranche und UnternehmerInnen des Nageldesigns. Einfacher ausgedrückt: Alle die im Bereich der Körperpflege selbstständig tätig sind und mindestens eine Person beschäftigen!
Mache ich mich strafbar, wenn ich mich nicht betreuen lasse?
Ja, denn die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) führt regelmäßige Kontrollaktionen durch. Bei diesen Kontrollen wird nach einem Nachweis verlangt. Ist dieser nicht vorhanden, kommen Versäumnisgebühren auf Sie zu. Auch die Kontrollen der Gewerbeämter können hohe Strafgebühren auferlegen, wenn keine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durchgeführt wird. Die BGW ist mit der Kontrolle und der Umsetzung der Betreuungsmaßnahmen betraut. Bei der BGW haben wir alle eine Mitgliedsnummer.
Was muss ich tun, um betreut zu werden?
Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg hat ein besonderes Konzept für die Beautybranche in Baden-Württemberg eingerichtet. Sie müssen nicht wie herkömmlich einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen. Bei unserem Konzept, es heißt „Alternative Betreuungsform“, bekommen Sie alles in einem Paket. Speziell ausgebildete Fachsicherheitskräfte, die Friseurmeister sind, betreuen Sie alle 5 Jahre 1 x in einer Gruppenschulung. Notwendigerweise kommen, je nach Bedarf, Betriebsbegehungen hinzu. Das Beste an dem Konzept ist, dass Sie als UnternehmerIn nach dieser Gruppenschulung die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen selbst umsetzen können. Eine lukrative und unkomplizierte Sache, so finden wir zumindest!
Kann ich auch Mitarbeiter meines Salons zu einer Gruppenschulung anmelden?
Das können Sie gerne tun. Obwohl wir Ihnen empfehlen, als Saloninhaber selbst, diese wichtige Schulungsveranstaltung zu besuchen. Sollten Sie dennoch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Gruppenschulung anmelden, benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular „Pflichtenübertragung“. Denken Sie bitte daran, dass nur erfahrene oder leitende MitarbeiterInnen an Gruppenschulungen teilnehmen dürfen. Auf gar keinen Fall können Auszubildende entsendet werden. Das Formular steht Ihnen als Download im Menü ANMELDUNG GRUPPENSCHULUNG zur Verfügung.
Ist eine Übertragung der Teilnahmeurkunde möglich?
Die Teilnahmeurkunde wird nicht auf den Salon, das Studio bzw. den Betrieb ausgestellt, sondern auf die Person, welche die Gruppenschulung absolviert hat. Sollten Sie z.B. eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zur Gruppenschulung angemeldet haben, und dieser verlässt innerhalb der folgenden 5 Jahre (bis zur nächsten Schulung) Ihr Unternehmen, sind Sie nicht mehr arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut. Sie müssen sich dann schnellst möglich, um eine Teilnahme an einer Gruppenschulung bemühen.
Kann ich auch als Nichtinnungsmitglied einer Innung in den Genuss dieser praktischen „Alternativen Betreuungsform“ kommen?
Selbstverständlich ist das möglich. Der Unterschied liegt allein darin, dass wir unsere Innungsmitglieder mit einem Zuschuss bevorzugen und dafür danke sagen, dass sie das Friseurinnungswesen in Baden-Württemberg und in Deutschland unterstützen.
Was kostet mich die Sache?
Sie bezahlen alle 5 Jahre als Mitglied (einer dem Fachverband angeschlossen Innung) Euro 130,- zzgl. MwSt. Also pro Jahr Euro 26,- Als Nichtmitglied kommen auf Sie Euro 360,- zzgl. MwSt (für 5 Jahre) zu.
Wie begleiche ich meine Gruppenschulungsgebühren?
Bei Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung fallen Bearbeitungsgebühren an. Ihre Anmeldung zur Gruppenschulung beinhaltet Felder zur Angabe Ihrer Bankverbindung. Wir ziehen die Gebühren ausschließlich per Lastschriftverfahren ein. Barzahlung ist nicht möglich! Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am Veranstaltungstag der Gruppenschulung fällt die volle Seminarteilnahmegebühr an.
Was muss ich tun, um in den Genuss dieser praktischen Betreuung zu kommen?
Melden Sie sich auf der Geschäftsstelle des Fachverbandes in Stuttgart. Für die „Alternative Betreuungsform“ ist für Sie das Referat „Fachkundige Beratung AMD“ zuständig. Dort werden Ihnen weitere Fragen kompetent beantwortet und Ihnen Termine für Gruppenschulungen benannt.
Finden auch Gruppenschulungstermine in meiner Nähe statt?
Diese Schulungen werden im ganzen Land über das ganze Jahr hinweg durchgeführt. Da ist sicher auch ein Termin für Sie dabei! Informieren Sie sich beim Referat Fachkundige Beratung z.B. über den Veranstaltungsort und den Beginn der Veranstaltung.
Muss ich zur Gruppenschulung etwas mitbringen?
Sie benötigen für die Gruppenschulungen Schreibmaterial (Papier und Stift). Zu den Fortbildungsschulungen bringen Sie ihren BGW-Ordner „Gesund und Sicher arbeiten“ – Tipps und Hilfen für Kleinbetriebe mit. In den Grundschulungen erhalten Sie von der Fachkraft für Arbeitssicherheit einen aktuellen BGW-Ordner.
Muss ich Betriebsbegehungen vornehmen?
Betriebsbegehungen sind zu empfehlen. Wir nennen diese Begehungen „Bedarfsorientierte Begehungen“. Sobald Sie Veränderungen in Ihrem Betrieb vornehmen wie z.B. Umbauten, technische Neuerungen, Umzug in eine andere Betriebsstätte und Neuausstattung etc., ist es notwendig eine Begehung beim Referat „Fachkundige Beratung AMD“ anzufragen. Nutzen Sie die Gruppenschulungen dazu herauszufinden, ob Sie eine Begehung benötigen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Ihnen kompetent dabei.
Ich habe mehrere Betriebsstätten, benötige ich für jede Betriebsstätte einen Sicherheitsbeauftragten?
Pro Betriebsstätte (Filiale) muss ein Sicherheitsbeauftragter vor Ort sein. Diese Qualitätsmaxime vertritt das Referat Fachkundige Beratung AMD des Fachverbandes. Die ist zu Ihrer eigenen Unternehmersicherheit. Sollten Sie also z.B. eine Filiale haben, muss aus diesem Personalstamm eine Person zur Gruppenschulung AMD gehen. Diese Person wird vom Referat Fachkundige Beratung AMD an die BGW gemeldet. Für jede Teilnehmerin (pro Betriebsstätte) an einer Gruppenschulung fallen Teilnahmegebühren an.